Info & Reglement – Österreichischer Staatspreis Wirtschaftsfilm 2023

Der Staatspreis Wirtschaftsfilm

Der Staatspreis Wirtschaftsfilm ist der wichtigste Wirtschaftsfilmpreis Österreichs.

Ziel des Staatspreises ist es, sowohl einen Impuls für den Sektor Wirtschaftsfilm und die gesamte österreichische Filmwirtschaft zu setzen als auch die Bedeutung des österreichischen Wirtschaftsfilms zu unterstreichen und diesem eine stärkere mediale Präsenz zu verleihen. Vor allem durch die verstärkte Nutzung der Wirtschaftsfilme als digitaler Content kommt diesem Genre erhöhte Bedeutung zu.

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt sind Filmschaffende, Auftraggeberinnen und Auftraggeber, sowie Werbeagenturen, deren Wirtschaftsfilme nach dem 1. Jänner 2021 veröffentlicht und von in Österreich gewerberechtlich befugten Filmproduzentinnen und Filmproduzenten oder Werbeagenturen hergestellt worden sein müssen.

Was wird ausgezeichnet?

Ausgezeichnet werden die mediengerechte Gestaltung und die kreative Verwendung medienspezifischer Möglichkeiten sowie der Digitalisierung im Wirtschaftsfilm unter besonderer Berücksichtigung der durch den Einsatz erreichten Zielgruppenadäquanz.

Aus welchen Bereichen können die Einreichungen stammen?

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit ihre Wirtschaftsfilme in fünf Kategorien einzureichen, die wie folgt definiert werden:

BRAND / IMAGE

Diese Kategorie umfasst z. B.

MARKETING

Diese Kategorie umfasst z. B.

ONLINE

Diese Kategorie umfasst z. B.

PERSONALWESEN (HUMAN RESOURCES) UND INTERNE KOMMUNIKATION

Diese Kategorie umfasst z. B.

INFORMATION UND BILDUNG

Diese Kategorie umfasst z. B.

Welche Auszeichnungen werden vergeben?

Die Jury wählt pro Kategorie bis zu drei Finalisten, aus denen in einer zweiten Jury-Runde fünf Nominierte kategorieübergreifend ermittelt werden. Aus diesen insgesamt fünf Nominierten für den Staatspreis Wirtschaftsfilm wird schlussendlich in einem weiteren Schritt der Staatspreisträger gewählt.

Mit dem Sonderpreis für junge Filmproduzentinnen und -produzenten kann die Jury eine Filmproduktionsfirma auszeichnen, deren Gewerbeberechtigung für Filmproduktion seit dem 1. Jänner 2021 oder einem späteren Datum aufrecht ist.

Weiters kann die Jury einen Sonderpreis für das beste audiovisuelle Kommunikationskonzept im digitalen Raum vergeben, wenn Filme und Videos als Teil einer größeren Kommunikationskampagne online verwendet wurden.

Als Staatspreisträger erhalten Auftraggeberin oder Auftraggeber und Produzentin oder Produzent für den ausgezeichneten Wirtschaftsfilm je eine Trophäe sowie eine von dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft unterzeichnete Staatspreisurkunde. Darüber hinaus wird ihnen das „Staatspreis-Kennzeichen“ verliehen. Es besteht aus dem Staatspreis-Logo und -Schriftzug mit Jahreszahl der Verleihung. Das Kennzeichen kann, in unveränderter Form, für Werbezwecke verwendet werden.

Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber sowie die Produzentin oder der Produzent eines mit einem Sonderpreis oder einer Nominierung zum Staatspreis ausgezeichneten Wirtschaftsfilms erhalten je eine von dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft unterzeichnete Urkunde.

Die Jury

Die Jury wird vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft auf Vorschlag des Österreichischen Filmservice bestellt. Sie setzt sich aus Fachleuten der Filmindustrie und Wirtschaft sowie Medienexperten zusammen.

Die Einreichungen werden nach einem Punktesystem beurteilt, das Zielgruppenerreichung, Gestaltung in Entwurf, Idee und Durchführung sowie filmtechnische und künstlerische Kriterien berücksichtigt.

Ausschreibungskonforme Produktionen werden von der Jury von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn sie rechtlich unzulässig oder bedenklich sind, also nicht zweifelsfrei auszuschließen ist, dass sie gegen Rechtsvorschriften verstoßen, oder wenn sie ethisch und moralisch bedenklich sind.

Die Preisverleihung

Die Preisverleihung findet am 16. Mai 2023 in Wien statt.

Vorführung, Distribution & damit verbundene rechtliche Hinweise

Der mit dem Staatspreis ausgezeichnete Wirtschaftsfilm wird bei der Preisverleihung vollständig vorgeführt, die nominierten Filme werden angespielt.

Die Gewinnerbeiträge werden auf der Website www.staatspreisfilm.at gestreamt.

Die Einreicherinnen und Einreicher erklären, hinsichtlich der eingereichten Wirtschaftsfilme über alle notwendigen Urheber- und Leistungsschutzrechte zu verfügen und im Falle einer Auszeichnung mit der öffentlichen Vorführung im nichtkommerziellen Bereich einverstanden zu sein. Eventuell durch eine Veröffentlichung anfallende Urheberrechtsabgaben müssen von den Einreicherinnen und Einreichern getragen werden.

Welche Teilnahmegebühren fallen an?

Die Teilnahmegebühr zur Kostendeckung für Organisation und Durchführung des Wettbewerbs beträgt

Wie machen sie mit?

Einreichungen werden über das Online-Einreichtool entgegen­genommen und sind bis zum 22. März 2023 möglich.

Wer ist für die Organisation zuständig?

Österreichisches Filmservice
Schaumburgergasse 18
1040 Wien

Information & Kontakt:
KR Alexander V. Kammel (Direktor)

Tel: +43 (1) 505 53 37-12
Fax: +43 (1) 505 53 07
E-Mail: info@staatspreisfilm.at
www.staatspreisfilm.at