Info & Reglement – Österreichischer Staatspreis Wirtschaftsfilm 2025

Der Staatspreis Wirtschaftsfilm

Der Staatspreis Wirtschaftsfilm ist der wichtigste Wirtschaftsfilmpreis Österreichs.

Ziel des Staatspreises ist es, sowohl einen Impuls für den Sektor Wirtschaftsfilm und die gesamte österreichische Filmwirtschaft zu setzen als auch die Bedeutung des österreichischen Wirtschaftsfilms zu unterstreichen und diesem eine stärkere mediale Präsenz zu verleihen. Besonders durch die zunehmende Nutzung von Wirtschaftsfilmen als digitalen Content gewinnt dieses Genre an Bedeutung.

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt sind Filmschaffende sowie Auftraggeberinnen und Auftraggeber von Wirtschaftsfilmen, die nach dem 1. Jänner 2023 veröffentlicht und von in Österreich gewerberechtlich befugten Filmproduzentinnen und Filmproduzenten oder Werbeagenturen hergestellt worden sein müssen.

Was wird ausgezeichnet?

Ausgezeichnet werden die mediengerechte Gestaltung und die kreative Verwendung medienspezifischer Möglichkeiten sowie die Umsetzung von Digitalisierung im Wirtschaftsfilm unter besonderer Berücksichtigung der durch den Einsatz erreichten Zielgruppenadäquanz.

Aus welchen Bereichen können die Einreichungen stammen?

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit ihre Wirtschaftsfilme in fünf Kategorien einzureichen, die wie folgt definiert werden:

BRAND / IMAGE

Diese Kategorie umfasst z. B.

MARKETING

Diese Kategorie umfasst z. B.

HUMAN RESOURCES UND INTERNE KOMMUNIKATION

Diese Kategorie umfasst z. B.

INFORMATION UND BILDUNG

Diese Kategorie umfasst z. B.

CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY (CSR) UND NACHHALTIGKEIT

Diese Kategorie umfasst z. B.

Welche Auszeichnungen werden vergeben?

Die Jury wählt pro Kategorie bis zu drei Finalisten, aus denen in einer zweiten Jury-Runde fünf Nominierte kategorieübergreifend ermittelt werden. Aus diesen insgesamt fünf Nominierten für den Staatspreis Wirtschaftsfilm wird schlussendlich in einem weiteren Schritt der Staatspreisträger gewählt.

Mit dem Sonderpreis für junge Filmproduzentinnen und -produzenten kann die Jury eine Filmproduktionsfirma auszeichnen, deren Gewerbeberechtigung für Filmproduktion seit dem 1. Jänner 2023 oder einem späteren Datum aufrecht ist.

Als Staatspreisträger erhalten Auftraggeber und Produzent für den ausgezeichneten Wirtschaftsfilm je eine Trophäe sowie eine vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft unterzeichnete Staatspreisurkunde.

Auftraggeber und Produzenten eines mit einem Sonderpreis oder einer Nominierung zum Staatspreis ausgezeichneten Wirtschaftsfilms erhalten je eine vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft unterzeichnete Urkunde.

Darüber hinaus wird den Staatspreisträgern, Sonderpreisträgern und Nominierten das „Staatspreis-Kennzeichen“ verliehen. Es besteht aus dem Staatspreis-Logo und -Schriftzug mit Jahreszahl der Verleihung. Das Kennzeichen kann, in unveränderter Form, für Werbezwecke verwendet werden.

Die Jury

Die Jury wird vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus auf Vorschlag des Österreichischen Filmservice bestellt. Sie setzt sich aus Fachleuten der Filmindustrie und Wirtschaft sowie Medienexpertinnen und -experten zusammen.

Die Einreichungen werden nach einem Punktesystem bewertet, das die Zielgruppenerreichung, die Gestaltung in Konzept, Idee und Umsetzung sowie filmtechnische und künstlerische Kriterien berücksichtigt.

Ausschreibungskonforme Produktionen werden von der Jury von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn sie rechtlich unzulässig oder bedenklich sind, also nicht zweifelsfrei auszuschließen ist, dass sie gegen Rechtsvorschriften verstoßen, oder wenn sie ethisch und moralisch bedenklich sind.

Die Preisverleihung

Die Preisverleihung findet im Mai 2025 in Wien statt.

Vorführung, Distribution & damit verbundene rechtliche Hinweise

Die Gewinnerbeiträge werden auf der Website www.staatspreisfilm.at gestreamt.

Die Einreicherinnen und Einreicher erklären, hinsichtlich der eingereichten Wirtschaftsfilme über alle notwendigen Urheber- und Leistungsschutzrechte zu verfügen und im Falle einer Auszeichnung als Finalist, Nominierter, Sonderpreisträger oder Staatspreisträger mit der (allenfalls gekürzten) öffentlichen Vorführung im nichtkommerziellen Bereich einverstanden zu sein. Eventuell durch eine Veröffentlichung anfallende Urheberrechtsabgaben müssen von den Einreicherinnen und Einreichern getragen werden.

Welche Teilnahmegebühren fallen an?

Die Teilnahmegebühr zur Kostendeckung für Organisation und Durchführung des Wettbewerbs beträgt € 250,00 (zzgl. 20 % MwSt.) für das erste eingereichte Medium / Projekt, € 210,00 (zzgl. 20 % MwSt.) für die zweite Einreichung und ab der dritten Einreichung jeweils € 190,00 (zzgl. 20 % MwSt.). Die Kosten für eine Serieneinreichung (zusammengehörende Filmreihe) belaufen sich auf € 590,00 (zzgl. 20 % MwSt.).

Filmproduktionsfirmen, deren Gewerbeberechtigung für Filmproduktion seit dem 1. Jänner 2023 oder einem späteren Datum aufrecht ist, und die von der Möglichkeit Gebrauch machen, nur für den Sonderpreis für junge Filmproduzentinnen und -produzenten einzureichen, zahlen bei einer Einzeleinreichung € 125,00 (zzgl. 20 % MwSt.) und bei einer Serieneinreichung € 295,00 (zzgl. 20 % MwSt.).

Wie machen sie mit?

Die Einreichphase des biennalen Staatspreises Wirtschaftsfilm 2025 ist zu Ende. Einreichungen zum nächsten Staatspreis Wirtschaftsfilm werden ab Herbst 2026 möglich sein.

Wer ist für die Organisation zuständig?

Österreichisches Filmservice
Schaumburgergasse 18
1040 Wien

Information & Kontakt:
KR Alexander V. Kammel (Direktor)

Tel: +43 (1) 505 53 37-12
Fax: +43 (1) 505 53 07
E-Mail: info@staatspreisfilm.at
www.staatspreisfilm.at